Anna Meier versucht mit Hilfe des VG-Rates die Verteidigungsfähigkeit der VG Polling zu blockieren – Gerichtsurteil wird verschwiegen

Am 23. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht München in einem Verfahren, das von Frau Anna Meier gegen mich als Gemeinschaftsvorsitzenden angestrengt wurde, ein klares Urteil gefällt: Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vollumfänglich abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit, dass meine bisherigen Äußerungen zulässig und rechtmäßig waren.
Doch statt dieses eindeutige Ergebnis zu akzeptieren, hat Frau Meier umgehend Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Parallel dazu hat sie in der Gemeinschaftsversammlung am 4. August 2025 eine Änderung der Geschäftsordnung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass der Gemeinschaftsvorsitzende für jede Klage, jedes Rechtsmittel, jeden Vergleich und selbst für die Beauftragung eines Rechtsanwalts die Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung benötigt.
Hintergrund: Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herrscht Anwaltszwang. Wird mir die Prozessvollmacht entzogen oder von der Versammlung verweigert, ist die Verwaltungsgemeinschaft faktisch nicht mehr in der Lage, ihre Rechte zu verteidigen. Diese Änderung der Geschäftsordnung ist nichts anderes als ein gezielter Versuch, den gesetzlich vorgesehenen Vertreter der VG Polling politisch zu entmachten und mundtot zu machen.
Zudem erklärte Frau Meier in der öffentlichen Sitzung, das Urteil des Verwaltungsgerichts dürfe nicht veröffentlicht werden, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Diese Aussage ist rechtlich falsch: Urteile, die in öffentlicher Sitzung verkündet werden, dürfen in anonymisierter Form sehr wohl veröffentlicht werden. Die Weigerung, dies zuzulassen, verstößt gegen den Grundsatz der Transparenz und nimmt den Bürgerinnen und Bürgern ihr berechtigtes Informationsrecht.
Wir haben das Urteil daher in anonymisierter Form veröffentlicht, damit sich jede und jeder selbst ein Bild von den rechtlichen Feststellungen machen kann. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, dass ein unabhängiges Gericht die von Frau Meier erhobenen Vorwürfe verworfen und die Rechtsposition des Gemeinschaftsvorsitzenden gestärkt hat.
Fazit:
Frau Meiers Vorgehen – Beschwerde gegen ein für sie ungünstiges Urteil, gleichzeitiger Ver-such, per Geschäftsordnungsänderung jede Rechtsverteidigung zu blockieren, und das Unterdrücken der Veröffentlichung eines gültigen Gerichtsbeschlusses – fügt der Verwaltungsgemeinschaft Polling schweren Schaden zu.
Es ist ein Angriff auf die Handlungsfähigkeit, die demokratische Kontrolle und die Informationsfreiheit.
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf volle Transparenz und darauf, dass ihre Verwaltungsgemeinschaft ihre Interessen ohne politische Blockade und persönliche Macht-spiele wirksam vertreten kann.
Polling, 11.08.2025
Lorenz Kronberger
Gemeinschaftsvorsitzender