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Die Gemeinde Polling gehört wie auch die Gemeinde Oberneukirchen der Verwaltungsgemeinschaft Polling an. Die Verwaltungsgemeinschaft Polling wurde 1978 ins Leben gerufen. Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist Polling (Rathaus). Auslöser des Zusammenschlusses war die Gebietsreform, die zum Ziel hatte, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen, ohne dabei an Selbständigkeit einzubüßen.
Jede Mitgliedsgemeinde entscheidet selbst über ihre Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, z.B. über die Ausweisung neuer Baugebiete, über die Wasserversorgung, Kläranlage, über Anschaffungen für ihre Schule, ihren Kindergarten, ihre Feuerwehr, ihren Bauhof, über den Bau öffentlicher Einrichtungen und über ihren Haushalt.
Die Verwaltungsaufgaben, insbesondere die übertragenen staatlichen Aufgaben (z.B. Pass- und Ausweiswesen, Rentenantrag, Bauanträge, Steuern, Abgaben usw.) wurden direkt an die Verwaltungsgemeinschaft übertragen. Im „gemeinsamen Büro“ der Verwaltungsgemeinschaft werden sämtliche Angelegenheiten der Mitgliedsgemeinden vorbereitet, natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bürgermeister und Gemeinderat.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch für die Einrichtung und den Unterhalt der Geschäftsstelle (Rathaus Polling) verantwortlich, ebenso für das gesamte Verwaltungspersonal.
Die Gemeinschaftsversammlung
Hauptorgan der Verwaltungsgemeinschaft ist die Gemeinschaftsversammlung. Dieses Gremium entscheidet über alle personalrechtlichen Fragen, über die Sachausstattung der Geschäftsstelle und über den jährlichen Haushalt.
Die Gemeinschaftsversammlung setzt sich zusammen aus:
den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden
ein weiteres Gemeinderatsmitglied jeder Mitgliedsgemeinde, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl
aus jeder Mitgliedsgemeinde jeweils ein Gemeinderatsmitglied für jedes volle Tausend ihrer Einwohner
Der Gemeinschaftsvorsitzende
Der Gemeinschaftsvorsitzende vertritt die Verwaltungsgemeinschaft nach außen, bereitet die Beratungsgegenstände der Gemeinschaftsversammlung vor, führt den Vorsitz in den Sitzungen, vollzieht die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung, entscheidet in laufenden Angelegenheiten und leitet und verteilt die Geschäfte in der Geschäftsstelle. Er wird aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt, muss aber ein erster Bürgermeister sein.
Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Polling ist
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