Breitband
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Breitbandausbau in der Gemeinde Polling.
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Übergabe Förderbescheid durch Dr. Markus Söder am 11.12.2017
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat Nr. 487 v. 27.09.2016
SCHNELLES INTERNET IN OBERBAYERN – SÖDER UND FÜRACKER ÜBERGEBEN 48 FÖRDERBESCHEIDE
16,2 Millionen Euro Fördermittel
„Auf dem Weg zur Datenautobahn. Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. 48 Gemeinden aus Oberbayern erhalten heute insgesamt 16,2 Millionen Euro Förderung. Damit haben bereits 1.278 Gemeinden und mehr als die Hälfte aller bayerischen Kommunen einen Förderbescheid erhalten“, freute sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Breitband-Förderbescheide an die Kommunen gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Albert Füracker am Dienstag (27.9.) in München. „Breitband ist Zukunft. Nur wo Breitband vorhanden ist, werden Arbeitsplätze entstehen und erhalten. Ziel sind hochleistungsfähige Breitbandnetze mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s. Hierfür stellt der Freistaat Bayern bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung - eine bundesweit einzigartige Summe“, betonte Söder. „Der Anschluss an die Datenautobahn stärkt die ländlichen Regionen und die Heimat“, ergänzte Füracker.
Die Gemeinden in Oberbayern engagieren sich stark beim Breitbandausbau. Mit 461 Gemeinden befinden sich in Oberbayern 92 Prozent im Förderverfahren. 221 Kommunen wurde inzwischen eine Fördersumme von insgesamt rund 73,1 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Fördermittel von maximal rund 365 Millionen Euro für Oberbayern ist aber noch offen. „Investieren Sie weiter in den zukunftsweisenden Ausbau des schnellen Internets“, appellierte Söder.
Bayernweit sind bereits rund 96 % (1.964) aller Kommunen in das bayerische Förderverfahren eingestiegen. Bereits 1.278 Kommunen starten mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 484 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Viele Gemeinden gehen mehrfach in das Verfahren, um schrittweise eine hohe Flächendeckung und besonders zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude zu erhalten. Allein bei den bisher im Ausbau befindlichen Projekten werden weit über 20.000 km Glasfaserleitungen verlegt. „Damit können künftig weitere 500.000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden, vor allem im ländlichen Raum“, merkte Füracker an. Wichtige Hilfe für die Kommunen ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In über 7.300 persönlichen Gesprächen wurde jede Gemeinde beraten. Seit Übernahme der Verantwortung durch das Heimatministerium verbesserte sich die Versorgung mit schnellem Internet bei einer Bandbreite von mind. 50 Mbit/s in ländlichen Gemeinden Bayerns von unter 16 auf über 32 Prozent der Haushalte.
Heute wurden weitere 48 Bescheide mit einer Fördersumme von 16,2 Millionen Euro an folgende Gemeinden im Regierungsbezirk Oberbayern übergeben:Erlbach: 476.060 €
Marktl: 372.491 €
Perach: 367.899 €
Reischach: 414.243 €
Töging a.Inn: 177.606 €
Tüßling: 462.484 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn: 466.900 €
Röhrmoos: 142.740 €
Weichs: 232.595 €
Forstinning: 371.985 €
Pliening: 495.788 €
Adelschlag: 176.481 €
Denkendorf: 116.070 €
Egweil: 27.953 €
Hohenpolding: 725.697 €
Langenpreising: 190.128 €
Pastetten: 392.932 €
Attenkirchen: 357.127 €
Haag a.d.Amper: 450.084 €
Moosburg a.d.Isar: 169.257 €
Rudelzhausen: 607.845 €
Wolfersdorf: 376.906 €
Zolling: 357.844 €
Garmisch-Partenkirchen: 181.530 €
Oberammergau: 30.330 €
Weil: 437.264 €
Hausham: 196.335 €
Otterfing: 86.859 €
Mühldorf a.Inn: 168.411 €
Oberneukirchen: 370.296 €
Obertaufkirchen: 414.100 €
Polling: 802.286 €
Ehekirchen: 519.936 €
Pfaffenhofen a.d.Ilm: 453.193 €
Reichertshausen: 248.534 €
Breitbrunn a.Chiemsee: 105.490 €
Eggstätt: 449.772 €
Gstadt a.Chiemsee: 242.575 €
Höslwang: 231.448 €
Rimsting: 159.425 €
Söchtenau: 462.278 €
Berg: 20.712 €
Fridolfing: 701.063 €
Kirchanschöring: 642.393 €
Marquartstein: 153.840 €
Taching a.See: 700.602 €
Iffeldorf: 262.066 €
Prem: 207.923 €
Breitbandausbau
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1. Ausbaustufe
Breitbandausbau – 1. Ausbaustufe ist abgeschlossen
Zur Information an alle Haushalte im Bereich der 1. Ausbaustufe beim Breitbandausbau:
Die Versorgung mit Glasfaser im Bereich der 1. Ausbaustufe ist abgeschlossen. Die Nutzung des „schnellen Internets” kann gebucht werden. Dazu müssten Sie die entsprechenden Verträge bei Ihrem Anbieter ändern bzw. abschließen, damit Sie auch die entsprechenden Geschwindigkeiten bei der Internetnutzung erhalten.
Wir weisen darauf hin, dass das schnellere Internet trotz Umbau der Firma Telekom nicht automatisch zur Verfügung steht, sondern ein Antrag (wie oben beschrieben) gestellt werden muss.
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Markterkundung
Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Vorläufiges Erschließungsgebiet als Download
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Polling gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Im Mitteilungsblatt vom Juli 2015 wurde Folgendes veröffentlicht:
Mit der Planung des Breitbandausbaus im gesamten Gemeindegebiet wurde das Ingenieurbüro Höpfinger, Haag beauftragt. Bisher wurden die möglichen Anbieter zu einem eigenständigen Ausbau abgefragt. In einem weiteren Schritt kann dann mit der Förderausschreibung zu einer Versorgung begonnen werden. Ziel wäre, eine Bandbreite von mind. 30 Mbit für möglichst große Teile des Gemeindegebietes zu erreichen. Mit Zuschuss und Eigenbeteiligung der Gemeinde stehen für Maßnahmen in den nächsten Jahren über 1 Mio. Euro bereit. Dabei werden im ersten Verfahren die Verteilstellen aufgebaut und Glasfaserleitungen verlegt. Für bessere Übertragungsgeschwindigkeiten ist die Verlegung von Glasfaserleitungen in die einzelnen Ortsteile notwendig. Eine Glasfaseranbindung in jeden Haushalt ist jedoch aus Kostengründen nicht möglich.
Wir sind sehr froh und dankbar über die gemeinsame Ausschreibung mit der Stadt Mühldorf a. Inn und der Gemeinde Oberneukirchen. Daher besteht die Möglichkeit, günstigere Lösungen zu finden. -
Markterkundung – Ergebnis
Das Markterkundungsverfahren wurde abgeschlossen.
Das Ergebnis wurde zusammenfassend dargestellt und steht hier zum Download bereit.
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Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Polling führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR – herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 26.11.2015,12.00 Uhr zu.
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig
Muster – Breitbandausbauvertrag
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Auswahlverfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Polling bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung
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Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Polling bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags