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Jedes Gebäude verfügt über einen schönen, kindgerecht angelegten Garten, welcher gerne und zu jeder Jahreszeit genutzt wird.
Mittagessen
Das Mittagessen ist ein freiwilliges Angebot, für Kinder, die sich mindestens bis 14:00 Uhr in unserer Einrichtung befinden.
Im Kindergarten wird täglich frisch von unserer Köchin gekocht. Die Kinderkrippe bezieht das Mittagessen über Apetito.
Anmeldung
Die Anmeldung für Kindergarten oder Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung "Pollinger Spatzennest" für das Betreuungsjahr 2026/27 findet statt am
Montag, 23. Februar 2026 von 13:00 bis 16:00 Uhr und am
Dienstag, 24. Februar 2026 von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Angemeldet werden können Kinder für die Kinderkrippe, die ab September des laufenden Jahres mindestens 1 bis 3 Jahre alt sind.
Kinder die im September mindestens 3 Jahre alt sind/werden, können für den Kindergarten angemeldet werde.
Die Anmeldebögen finden Sie zum Download unter Anmeldeformular
Zum Anmeldetermin bringen Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular, das gelbe U-Heft sowie den Impfausweis mit.
(Bitte beachten Sie, dass wir nur Kinder aufnehmen können die im September den benötigten Masernschutz haben.)
EU-Schulprogramm
Wir sind dabei!
Schließtage
Die Einrichtung schließt max. 30 Tage im Jahr und zusätzlich an bis zu fünf Tagen für Fortbildungen. Diese finden Sie unter Schließtage des jeweiligen Betreuungsjahres.
Das Elterngeld erleichtert Eltern, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Informationen unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php
Zusätzlich unterstützt der Freistaat Bayern Familien seit dem 1. September 2018 mit dem Familiengeld.
Hiermit gewährt der Freistaat Bayern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können sowohl Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht als auch, wenn es in der Familie betreut wird. Das bundesweit einzigartige Familiengeld schafft mehr finanziellen Spielraum und echte Wahlfreiheit bezüglich der Betreuung des/der Kindes/Kinder. Eltern, die in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten haben, brauchen keinen Antrag zu stellen. Der Elterngeldantrag gilt auch als Antrag auf Familiengeld
Sie haben Fragen zum Familiengeld? Unter Häufige Fragen finden Sie wichtige Informationen und konkrete Antworten. Die Fragen sind nach Themen sortiert, so dass Sie schnell und unkompliziert die für Sie interessanten Antworten finden.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Servicetelefon unter 0931 32090929, zu erreichen von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder unter https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/index.php
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