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JIMM – „Jugendschutz Ich Mache Mit”
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen, Vereinsfesten usw.
Das Amt für Jugend und Familie weist im Rahmen ihrer Jugendschutzinitiative JIMM –
„Jugendschutz Ich Mache Mit“ alle Gewerbetreibenden bzw. Veranstalter von Festen (Dorf-, Volksfesten o. ä.) auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin.So dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine branntweinhaltigen Getränke oder Branntwein abgegeben werden.
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf generell kein Alkohol abgegeben werden.
Alle Veranstalter werden gebeten:- das Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar und gut leserlich, z.B. an den Verkaufsstellen, auszuhängen
- eingesetzte Hilfskräfte, Mitveranstalter und das Verkaufspersona (alle volljährig) über die Jugendschutzvorschriften zu informieren
- bei der Abgabe von Alkohol das Alter der Jugendlichen durch Vorlage des Ausweises zu kontrollieren
- darauf zu achten, dass kein volljähriger Freund bzw. volljährige Freundin den Alkohol für die Kinder und Jugendlichen kauft
- deutlich sichtbar betrunkenen Jugendlichen keinen Alkohol mehr zu verkaufen.
Vor allem in Bezug auf die Prävention von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist es wichtig, Alternativen zum Alkohol aufzuzeigen.
Vom Landkreis Mühldorf a. Inn kann kostenlos eine alkoholfreie Cocktailbar „Bei JIMMy – wir mixen mit Phantasie ... ohne Alkohol“ mitsamt Equipment ausgeliehen werden.
Mehr Informationen erhalten Sie unter
http://www.lra-mue.de
Ansprechpartner sind:
Zum Thema Alkoholprävention
Frau Carola John-Hofmann Tel.: 08631 699-526
Frau Sylvia Wimmer Tel.: 08631 699-527
Frau Veronika Romeder Tel.: 08631 699-518Zum Verleih der Bar:
Frau Andrea Zürner Tel.: 08631 699-523
Frau Daniela Lasner Tel.: 08631 699-513
Frau Helga Lankes Tel. 08631 699-509JuSchGbersicht.pdf ( 80.0 KB)