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Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen und deren Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Die Anträge sind auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn (www.lra-mue.de) abrufbar oder in der Verwaltungsgemeinschaft Polling im Zimmer 04 erhältlich.
Was ist das Bildungspaket?
Die finanzielle Situation von Familien, die
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld oder Sozialhilfe
Kindergeldzuschlag oder
Wohngeld
beziehen, verhinderte in vielen Fällen, dass die Kinder dieser Familien an Aktivitäten in Vereinen, Lernförderungen, Unterricht in musischen Fächern sowie Schulausflügen und Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen oder Horten teilnehmen konnten.
Was wird gefördert?
Für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit stehen pro Monat 10,00 EUR bereit. Dieses Geld kann z.B. für die Musikschule, den Fußballverein oder die Vereinsfreizeit eingesetzt werden. Das Kind soll entsprechend seiner Begabung oder besonderen Interessen gefördert werden.
Mittagessen in Kita, Schule und Hort
Schulbedarf
Für Schulmaterialien erhalten die Familien im ersten Schulhalbjahr automatisch 70,00 EUR, im zweiten Schulhalbjahr 30,00 EUR.
Lernförderung für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
Tagesausflüge und Klassenfahrten, die von Schulen oder Kindertagesstätten organisiert werden.
Schülerbeförderung
Zuzahlung zur Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen und wenn sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.
Online die richtige Hochschule für Abiturienten finden
Die Initiative „Ab ins Startup” hat für Abiturientinnen und Abiturienten eine Übersicht der Hochschulen nach Entfernung erstellt. Diese Übersicht kann individuell nach genauem Wohnort und gewünschter Studienrichtung sortiert und gefiltert werden. Damit wird jungen Talenten die Möglichkeit geboten, auf leichtem Wege die richtige Hochschule zu finden. Zusätzlich bietet die Webseite viele Tipps zum Thema Studium und Berufseinstieg.
Bildungswegweiser für Familien - Eine Übersicht von sozialen Bildungs- und Beratungseinrichtungen im Landkreis Mühldorf a. Inn Online oder im Rathaus erhältlich.
Wo gibt es eine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder in der Nähe? Welche Angebote haben die Familienzentren im Landkreis? Wie lautet die Adresse des Katholischen Kreisbildungswerkes Mühldorf? Wann haben die Volkshochschulen geöffnet?
Der neue Bildungswegweiser für Familien beantwortet diese und andere Fragen. Im Rahmen der Bildungsinitiative Lernen vor Ort erstellte das Landratsamt Mühldorf a. Inn eine handliche Broschüre, in der soziale Bildungs- und Beratungseinrichtungen aus dem Landkreis zusammen gefasst sind.
Der Bildungswegweiser für Familien ist nach den unterschiedlichen Lebensphasen eines Menschen gegliedert:
Schwangerschaft und Geburt
Säuglinge und Kleinkinder
Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Senioren
Innerhalb dieser Kategorien stehen die einzelnen Anbieter mit einer Aufzählung ihrer Angebote, ihren Kontaktdaten und Öffnungszeiten. Zusätzlich zählt der Bildungswegweiser jeweils die konkreten Zielgruppen auf. Der Bildungswegweiser steht auf der Webseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter Bildung/Lernen vor Ort/Aktuelles/Bildungswegweiser zur Verfügung.
Gedruckt erhalten Sie die Broschüre u. a. auch im Rathaus Polling.
Die Schülerbeförderung wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz -SchKfrG-) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung -SchBefV-) geregelt.
Eine Beförderungspflicht des Sachaufwandsträgers gegenüber den Grund- und Mittelschülern besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlunterricht zur Sprengelschule bzw. zu der Schule, die dem Schüler durch das Staatl. Schulamt zugewiesen wurde. Schüler und Schüler, die aufgrund eines Gastschulverhältnisses eine andere Schule besuchen, haben keinen Beförderungsanspruch und müssen die Beförderungskosten selber tragen.
1. Grund- und Hauptschule
a) Für die Schüler der Grundschule Polling und Flossing (Jahrgangsstufe 1 mit 4) besteht ein Beförderungsanspruch, wenn der tatsächlich zu Fuß zurückzulegende kürzeste Weg von der Wohnung bis zur Schule mehr als 2 km beträgt. Die Beförderung des Kindes wird von der Gemeinde organisiert und bezahlt. Die genauen Haltestellen und Abfahrtszeiten können Sie dem Busfahrplan (Link) entnehmen.
b) Die Beförderung der Schüler der Hauptschule Tüßling (ab Jahrgangsstufe 5) wird von der Hauptschule Tüßling geregelt. Beförderungsanspruch besteht, wenn der kürzeste Schulweg zwischen Wohnung und Schule länger als 3 km ist.
Schüler der Grund- und Mittelschulen sind der örtlich zuständigen Schule (Sprengelschule) zugewiesen. Soll aus zwingend persönlichen Gründen eine andere Grundschule oder eigenständige Mittelschule (die nicht Mitglied eines Schulverbundes sind) besucht werden, ist von den Erziehungsberechtigten ein Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses zu stellen.
Die Entscheidung trifft die Wohnsitzgemeinde, in der der/die Schüler/in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Die Gemeinde kann den Gastschulbesuch gemäß Art. 43 Abs. 1 BayEUG nur aus zwingend persönlichen Gründen gestatten. Eine ausführliche Begründung auf dem Antrag unter Beigaben von Nachweisen ist erforderlich.
Für den gastweisen Schulbesuch besteht allerdings keine Pflicht zur kostenfreien Schülerbeförderung für die beteiligten Gemeinden. Die Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.Füllen Sie den Antrag mit den Daten von Kind und Eltern sowie der beteiligten Schulen aus. Am besten sprechen Sie mit dem ausgefüllten Antrag selbst bei den beteiligten Schulen/Schulleitern vor. Der Antrag kann aber auch von uns an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Das Gastschulverhältnis muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.
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