Hilfe und Beratung
Sie brauchen Hilfe oder wollen sich beraten lassen? Es gibt verschiedene Angebote, die Sie in Anspruch nehmen können.
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Hornissen- und Wespenberaternetz
Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es ein ehrenamtliches Hornissen- und Wespenberaternetz.
Dessen Berater stehen in ihrer Freizeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn Bürger Wespen- oder Hornissennester in Haus oder Garten entdecken.
Die Organisation liegt beim Landratsamt Mühldorf.
Ziel des Netzwerkes ist es, den Menschen durch Aufklärung die Angst vor Hornissen und Wespen zu nehmen und bei Problemen gemeinsame Lösungen zu finden.
Wichtige Informationen können Sie nachlesen unter:
https://www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/naturschutz/artenschutzWeitere Informationen und Vermittlung der Hornissen- und Wespenberater am Landratsamt Mühldorf a. Inn unter der Telefonnummer 08631 699-378.
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BürgerTelefonKrebs am Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF)
Seit Juli 2020 können sich Bürger/innen unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 85 100 80 individuell zu allen Fragen bezüglich einer Krebserkrankung beraten lassen.
Das BZKF bietet mit diesem kostenfreien Telefonservice allen Betroffenen, Angehörigen, Freund/innen und Bekannten, an der Behandlung beteiligten weiteren Berufsgruppen sowie allgemein Interessierten die Möglichkeit sich zum Thema Krebs zu informieren.
Durch das BürgerTelefonKrebs stellt das BZKF den direkten Zugang zu wissen-schaftlich fundierten Informationen und die Vermittlung an ein wohnortnahes Krebszentrum, den Zugang zu neuesten Therapieoptionen und die Teilnahme an klinischen Studien sicher.
Nähere Informationen und einen Flyer können Sie hier nachlesen:21.10.2021 -
BürgerTelefonKrebs – Flyer
Anzeigentext – BürgerTelefonKrebs14.07.2022 -
Pressemitteilung: Das BZKF erweitert das kostenfreie Angebot
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Schwangerenberatung
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Blutspendetermine
Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spenderinnen und Spender schwerstkranken Patienten und Verletzten zur Gesundung verhelfen oder Leben ermöglichen. Blutspender erbringen freiwillig eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft, für die es zurzeit keinen künstlichen Ersatz gibt. (Quelle: Internetseite des BRK zur Blutspende)
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Integrierte Leitstelle Traunstein
Notruf 112 – Kompetenz im Notfall
Sie benötigen Hilfe? Jemand hat einen Unfall – Sie brauchen den Notarzt? Es brennt bei Ihnen? In genau diesem Moment taucht sie auf – die Frage: „wie lautet die Notrufnummer?“. Bis Juni 2010 mussten Sie sich die Nummern 110 (Polizei-Notruf), 112 (Feuerwehr) und 19222 (Krankentransport/Notarzt) merken.
Das ist Geschichte – geblieben sind nur noch die 110 und 112.
Unter der Notruf-Nummer 112 kommen ab sofort alle Anrufe zur Integrierten Leitstelle nach Traunstein. Egal, ob Sie einen Krankenwagen, den Notarzt oder die Feuerwehr benötigen – die Mitarbeiter der ILS Traunstein sind rund um die Uhr für Sie da!Denken Sie bei einem Notruf immer an die fünf „W“:
Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.Wo ist der Einsatzort?
Geben Sie uns die genaue Adresse (Stadtteil, Straße, Hausnummer, Stockwerk) und beschreiben Sie uns Besonderheiten bei der Zufahrt (Hinterhof, Parkanlagen, Kilometerangabe und Fahrtrichtung auf Autobahnen usw.). Wenn Sie nicht ortskundig sind, fragen Sie einen Passanten. Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller trifft Hilfe ein!Was ist passiert?
Beschreiben Sie mit kurzen Worten genau, was passiert ist.- „Es brennt in der Wohnung”
- „Es kam zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrrad und einem PKW”
- „Ihr Mann/Ihre Frau hat stechende Schmerzen in der Brust”
Wie viele Verletzte/Betroffene?
Teilen Sie uns die Anzahl der Verletzten mit. Sind bei einem Brand vielleicht noch Personen im Gebäude?Warten auf Rückfragen
Legen Sie bitte nicht auf! Erst wenn wir keine Fragen mehr an Sie haben, beendet der Mitarbeiter der Leitstelle das Gespräch.Noch ein wichtiger Hinweis: die Notrufnummer 112 ist im Fest- und Mobilnetz vorwahl- und gebührenfrei!
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Menschen mit Hörbehinderung
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Kindergeld/Elterngeld/Bayerisches Familiengeld
Familien mit Kindern erhalten vom Staat finanzielle Unterstützung:
a) Über alles Wissenswerte zum Kindergeld können Sie sich unter www.kindergeld.org informieren.
b) Das Elterngeld erleichtert Eltern, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Informationen unter: www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld
c) Zusätzlich unterstützt der Freistaat Bayern Familien seit dem 1. September 2018 mit dem Familiengeld.
Hiermit gewährt der Freistaat Bayern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können sowohl Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht als auch, wenn es in der Familie betreut wird.
Das bundesweit einzigartige Familiengeld schafft mehr finanziellen Spielraum und echte Wahlfreiheit bezüglich der Betreuung des/der Kindes/Kinder.
Eltern, die in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten haben, brauchen keinen Antrag zu stellen. Der Elterngeldantrag gilt auch als Antrag auf FamiliengeldSie haben Fragen zum Familiengeld? Unter Häufige Fragen finden Sie wichtige Informationen und konkrete Antworten. Die Fragen sind nach Themen sortiert, so dass Sie schnell und unkompliziert die für Sie interessanten Antworten finden.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Servicetelefon unter 0931 32090929, zu erreichen von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8.00-12.00 Uhr, oder unter: www.stmas.bayern.de/familiengeld