Informationen zur Abfallentsorgung
Nachfolgend finden Sie verschiedene Informationen zur Abfallentsorgung.
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Bioabfallcontainer
Bioabfallsammlung im Bringsystem
Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden Bioabfälle an Bioabfallsammelstellen gesammelt. In den Bioabfällen steckt nutzbare Energie, die nur durch eine getrennte Verwertung genutzt werden kann.
Eine Bioabfallsammelstelle befindet sich am Wertstoffhof in Polling (außerhalb des Eingangstores und daher rund um die Uhr erreichbar) sowie seit 01.05.2020 zusätzlich in der Gwenger Straße in Oberflossing.
Die Bioabfallcontainer bzw. -tonnen werden ganzjährig jeden Montag und Freitag vormittags geleert.Abgegeben werden können z. B.:
Obst- und Gemüseabfälle, gekochte und ungekochte Speisen, verdorbene Lebensmittel, Brot- und Gebäckreste, Fleisch- und Wurstreste, Fischgräten, Knochen, Kaffeefilter, Teebeutel, Eier- und Nuss-schalen, Obstkerne, Käse-, Quark- und Joghurtreste, kleine Mengen FallobstNICHT erlaubt sind beispielsweise:
Garten- und Grüngutabfälle wie z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden- und Strauchschnitt (Grünabfälle können weiterhin zum Wertstoffhof gebracht werden), Tierstreu und Windeln, Holzasche, Grillkohleasche
Die Verwendung des Startersets „Bioabfalleimer und Rolle kompostierbarer Bioabfallbeutel“ ist keine Pflicht, sondern nur ein Angebot an den Bürger. Der Bioabfall darf auch lose in den Container eingeworfen werden. Hierzu kann das eigene Sammelgefäß, egal ob Eimer oder Schüssel, ohne Verwendung der Biobeutel genutzt werden.Wichtig: Keine Plastiktüten in den Bioabfallcontainer werfen!
Die Biobeutel (vollständig kompostierbar und biologisch abbaubar) sind kostenlos an den Wertstoffhöfen und in der Kommunalen Abfallwirtschaft, Färberstraße 1, in Mühldorf a. Inn erhältlich.
Der kostenpflichtige Bioabfalleimer kann im Rathaus Polling erworben werden.
Die Eigenkompostierung im eigenen Garten für pflanzliche Küchenabfälle bleibt weiter zulässig und ist die sinnvolle Ergänzung zur Bioabfallsammlung.
Fallobst
Loses Fallobst kann an 7 verschiedenen Sammelstellen im Landkreis Mühldorf a. Inn abgegeben werden, unter anderem auch am Wertstoffhof Mühldorf a. Inn.Weitere Informationen zum Bioabfall erhalten Sie hier: https://www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/abfallwirtschaft/abfaelle-und-wertstoffe
Download:
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Entsorgung von Druckgasflaschen
Infos zur ordnungsgemäßen Entsorgung:
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Info „Gewerbemüll”
Müllverbrennungsanlagen arbeiten an ihren Kapazitäten
Das Landratsamt, Abteilung Abfallwirtschaft informiert mit dem Newsletter am 15.01.2020:
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Grüngutablagerungen in Feld und Flur
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn weist auf folgenden Sachverhalt hin:
Leider kommt es immer wieder vor, dass Abfälle aus dem Garten, z. B. Grasschnitt, nicht zur Grüngutsammelstelle gebracht werden, sondern an Feld und Flur abgelagert werden. Die Entsorger meinen dabei noch, sie täten der Landschaft etwas Gutes! Weit gefehlt!
Die verrottende Masse gibt übelriechenden Gestank ab, der Anwohner oder Spaziergänger stören kann. Viel schlimmer ist allerdings der durch die Ablagerung bedingte zusätzliche Nährstoffeintrag in den Boden. Gerade in ökologisch sensiblen Bereichen, wie z. B. biotopkartierten Flächen, besteht von Natur aus ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der vor Ort anfallenden Biomasse und dem Verbrauch der für den Standort typischen Pflanzen. Wird jedoch von außen weiteres Material eingebracht, kommt es zu einem Überangebot an Stickstoff, Phosphor usw. ähnlich einer Düngergabe. Die Pflanzenzusammensetzung verändert sich. Stickstoffliebende Arten, wie Brennessel oder Brombeerstauden, überwuchern die andern Arten bzw. verdrängen sie. Mit manchen Pflanzenarten verschwinden dann auch darauf spezialisierte bzw. angewiesene Tierarten.
Daher möchten wir, vor allem in der Gartensaison, darauf hinweisen, dass das Ablagern pflanzlicher Abfälle in der freien Natur oder auf Wiesen und Weiden verboten ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden kann. Grüngutabfälle können im Wertstoffhof Polling zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
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Entsorgung von Zünsler befallenen Buchsbaum
Das Landratsamt Mühldorf, Abt. Abfallwirtschaft teilt im Newsletter vom Oktober 2019 mit:
Ab sofort ist die Abgabe von Buchsbaum, der mit dem Zünsler befallen ist, an allen Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen des Landkreises Mühldorf a. Inn bis zu einer Menge von 2 m³ kostenlos möglich.
Ebenso besteht weiterhin die Abgabemöglichkeit bei der Fa. Wurzer (Wörth 73, 84478 Waldkraiburg). Auch hier sind die ersten zwei Kubikmeter kostenlos, Übermengen sind kostenpflichtig.
Bei einer durchgehenden Temperatur von 18 bis 30 Grad Celsius hat der Zünsler optimale Bedingungen. Weiterhin benötigen die Larven bei diesen Temperaturen für Ihre Entwicklung nur drei statt zehn Wochen. Aufgrund des sehr warmen Sommers hatte der Buchsbaumzünsler einen sehr kurzen Entwicklungszyklus und hat sich deshalb sehr schnell vermehrt. Um die Ausbreitung an den Grüngutsammelstellen nicht zu begünstigen, wurde rein vorsorglich empfohlen, das befallene Material direkt an der Kompostieranlage in Wörth/Ebing bei der Fa. Wurzer anzuliefern. Hier wurde das Grüngut täglich gehäckselt und zur Kompostmiete aufgesetzt.
Durch die abnehmenden Temperaturen entwickelt sich der Zünsler wieder deutlich langsamer. Außerdem zeigte die Vorsorgemaßnahme keine direkte Wirkung, weil sich der Zünsler in diesem Sommer über das ganze Landkreisgebiet ausgebreitet hatte.
Die Verbreitung des Zünslers findet flächendeckend über die befallenen Buchsbäume in den Gärten statt. Die öffentlichen Grüngutsammelstellen tragen faktisch nicht zur Verbreitung bei. Daher wurden die Vorsorgeempfehlungen nach Rücksprache mit Fachleuten vom Fachbereich Naturschutz bis auf Weiteres aufgehoben.
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Asbest-Entsorgung
Hinweise zur Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass bei Abbruch- und Sanierungs-maßnahmen erhöhte Aufmerksamkeit auf asbesthaltige Bauteile gelegt werden sollte, da in Deutschland in den Jahren von 1965 bis 1980 der höchste Verbrauch an Asbest zur Herstellung von Faserzementplatten (Eternit) zu verzeichnen war und diese Produkte im Schnitt eine Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren aufweisen. Daher muss damit gerechnet werden, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl der damals hergestellten Produkte das Ende ihrer Lebenszeit erreichen wird.
Speziell zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle möchte das Landratsamt Mühldorf, Abteilung Abfallwirtschaft mit beiliegenden Merkblättern auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest aufmerksam machen.
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Verschenken/Tauschen
Online Tausch-& Verschenkemarkt im Landkreis Mühldorf a. Inn