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Stellungnahme - Öffentliche Eskalation durch Bürgermeisterin Anna Meier

Stellungnahme zur öffentlichen Eskalation durch Bürgermeisterin Anna Meier

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Gemeinderat der Gemeinde Oberneukirchen,
sehr geehrte Öffentlichkeit,

mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Frau Bürgermeisterin Anna Meier in der jüngsten Auseinandersetzung erneut den Weg öffentlicher Eskalation sucht, anstatt auf kommunalrechtlich gesicherter Basis im Rahmen der VG Polling konstruktiv mitzuwirken. Die jüngsten Forderungen und Darstellungen veranlassen uns zu folgender Klarstellung:

Keine Entfernung ohne Richtigstellung

Die von Frau Meier geforderte Entfernung der Gegendarstellung „Öffentliche Gegendarstellung zur Darstellung der Gemeinde Oberneukirchen zum Haushalt 2025“ von der Homepage ist unbegründet.

Eine Entfernung kommt nur unter zwei Voraussetzungen in Betracht:

  • wenn die in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 getätigten und nachweislich falschen Aussagen öffentlich korrigiert oder widerrufen werden;

  • oder wenn durch gleich geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Öffentlichkeit in vergleichbarer Weise Zugang zu einer sachlichen Gegendarstellung erhält.

Die Veröffentlichung erfolgte rechtmäßig durch den Gemeinschaftsvorsitzenden im Rahmen des kommunalrechtlich anerkannten Selbstdarstellungsrechts (BayVGH, Beschluss v. 25.01.2017 – 4 CE 16.2491). Die redaktionelle Zuständigkeit für die Homepage liegt allein bei der Verwaltungsgemeinschaft. Eine Entfernung erfolgt nicht auf Zuruf, sondern auf rechtlicher Grundlage

Politischer Machtmissbrauch statt Rechtsbindung – Rücktrittsforderung ohne jede Grundlage

Die Forderung nach einem Rücktritt des Gemeinschaftsvorsitzenden Lorenz Kronberger, getragen von Teilen des Gemeinderats Oberneukirchen unter Führung von Frau Meier, ist rechtlich vollkommen unbegründet und stellt einen politischen Missbrauch kommunaler Gremien dar.

Bereits im Juli 2024 unternahm Frau Meier gezielte Interventionen gegen den Vorsitzenden der VG sowie gegen die Geschäftsleitung – mit dem offenbaren Ziel, bestehende Machtverhältnisse zu verschieben. Die Vorsitzführung der VG ist jedoch durch Art. 7 Abs. 1 Satz 2 VGemO gesetzlich geregelt. Ein Rücktritt kann weder von außen gefordert noch politisch durchgesetzt werden.

Diese Attacken offenbaren ein bedenkliches Verständnis von kommunaler Demokratie und stellen den Versuch dar, eine gesetzlich verankerte Ordnung durch politische Stimmung zu ersetzen.

Einschüchterung durch Halbwahrheiten – und ein gescheiterter Abmahnversuch

Im vergangenen Jahr sahen sich die Geschäftsleitung, Kämmerin und Personalverantwortliche der VG Polling systematisch persönlichen Angriffen ausgesetzt. Diese erfolgten teils offen, teils subtil – oft auf Grundlage von Halbwahrheiten, die in der Bürgerschaft und politischen Öffentlichkeit gestreut wurden.

Als Frau Springer den Verwaltungsgemeinschaftsrat auf dessen Fürsorgepflicht gegenüber seinen eigenen Mitarbeitenden hinwies, wurde sie von Frau Meier und Teilen des Gremiums mit einer Abmahnung bedroht.

Die Kommunalaufsicht stellte klar:

Der VG-Rat ist nicht befugt, die Geschäftsleitung disziplinarisch zu maßregeln.

Parallel ignorierte Frau Meier alle haushaltsfachlichen Warnungen, dass durch den überdimensionierten Bau eines Kinderhauses die Finanzierung der Kläranlage nur durch massive Verbesserungsbeiträge der Bürger gesichert werden könne – darauf hatten sowohl die Kämmerin als auch ein externer Kämmerer mehrfach hingewiesen.

Statt zur Reflexion anzusetzen, entzog Frau Meier der Geschäftsleitung die Verantwortung – weil diese sachlich und korrekt auf ein politisch schwer vermittelbares Vorgehen hingewiesen hatte.

Mit anderen Worten: Frau Meier verdrängt Kritik, droht mit Abmahnungen und setzt auf Einschüchterung statt Verantwortung. Die Bürger zahlen am Ende nicht nur mit Geld, sondern mit dem Verlust an Vertrauen in eine funktionierende Verwaltung.

Kein Entzug von Rechten – sondern ein offenes Angebot, das Frau Meier ausdrücklich abgelehnt hat

Frau Meiers Behauptung, sie sei in ihrer Amtsausübung technisch eingeschränkt worden – insbesondere durch angeblich entzogene Zugänge zur Homepage – ist nachweislich falsch.

Die Tatsachen:

  • Frau Meier hat werktäglich uneingeschränkten Zugang zum Rathaus (06:30–18:30 Uhr).

  • Kein Programmzugang wurde ihr verwehrt.

  • Die Betreuung der Gemeindehomepage liegt bei der VG Polling.

Auf ihren Wunsch hin wurde sogar mit dem technischen Betreiber der Homepage Rücksprache gehalten. Ergebnis:

  • Eine autarke Lösung für die Gemeinde Oberneukirchen ist technisch möglich,
  • verursacht jedoch höhere Kosten,
  • und würde nicht mehr durch die Verwaltungsgemeinschaft betreut.

Dieses Angebot wurde Frau Meier schriftlich unterbreitet – und von ihr ausdrücklich abgelehnt.

Wer dennoch öffentlich behauptet, man werde blockiert, handelt nicht auf Basis von Tatsachen, sondern mit politischer Absicht.

Verantwortung für externe Veröffentlichungen – und das Spiel mit der Desinformation

Die aktuelle Veröffentlichung von Matthias Mayerhofer zur Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 enthält nachweislich falsche Behauptungen, insbesondere die Behauptung, ein Haushaltsbeschluss sei an fehlenden Zahlen der VG gescheitert.

Fakt ist:

  • Die VG hat der Gemeinde die Haushaltszahlen frühzeitig, umfassend und in dokumentierter Form zur Verfügung gestellt.
  • Verzögerungen entstanden ausschließlich innerhalb der Gemeinde – nicht bei der VG.

Herr Mayerhofer tritt als quasi-offizieller Berichterstatter auf – unter ausdrücklicher Billigung des Gemeinderats. Solange dieser sich nicht öffentlich von den Aussagen distanziert, trägt er Mitverantwortung für die Inhalte.

Wer sich eines Berichterstatters bedient, der Falschaussagen verbreitet, trägt auch die politische und rechtliche Verantwortung.

Die Verwaltungsgemeinschaft fordert daher:

  • die sofortige Entfernung oder Korrektur unwahrer Passagen,
  • eine öffentliche Distanzierung des Gemeinderats,
  • sowie klare Regeln zur Zusammenarbeit mit externen Publizisten.

Abschließende Bemerkung – Dokumente, die Licht ins Dunkel bringen könnten

Uns liegen zahlreiche interne Dokumente, Protokolle und dienstliche Vermerke vor, die die in dieser Stellungnahme geschilderten Sachverhalte objektiv belegen. Diese Unterlagen könnten erhebliche Klarheit über die tatsächlichen Abläufe und Hintergründe der derzeitigen Auseinandersetzungen bringen – etwa über:

  • den gescheiterten Abmahnversuch,

  • wiederholte Hinweise auf haushaltsrechtliche Risiken,

  • interne Ablehnungshaltungen gegenüber Autarkieangeboten,

  • sowie direkte Rückmeldungen der Kommunalaufsicht.

Sollte es erforderlich werden, behalten wir uns ausdrücklich vor, diese Unterlagen im Rahmen kommunalrechtlicher Aufsichtsbeteiligung oder gerichtlicher Verfahren vorzulegen.

Unsachlichkeit, persönliche Angriffe und juristische Einschüchterung – ein inakzeptabler Stil in der öffentlichen Auseinandersetzung

Die jüngsten öffentlichen Äußerungen von Frau Bürgermeisterin Anna Meier in ihrer sogenannten „Stellungnahme“ vom Juli 2025 markieren nicht nur einen weiteren Tiefpunkt im kommunalen Umgangston, sondern sind Ausdruck eines wiederkehrenden Musters im Führungsverhalten, das innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft zunehmend kritisch wahrgenommen wird.

In ihrer Veröffentlichung bezeichnet Frau Meier den Gemeinschaftsvorsitzenden als „psychisch erkrankt“ und unterstellt ihm eine „erhebliche kriminelle Energie“. Diese massiven Entgleisungen überschreiten deutlich die Grenzen eines zulässigen politischen Diskurses. Sie verletzen die persönliche Integrität des Adressaten und degradieren die Debatte zu einem Feld persönlicher Diffamierung.

Doch diese Art der Kommunikation ist kein Einzelfall. Vielmehr steht sie exemplarisch für den Stil, mit dem Frau Meier seit Längerem gegenüber Beschäftigten auftritt: Sie verweigert systematisch die dienstliche Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, entzieht sich Besprechungen und Arbeitsabstimmungen – um anschließend genau diesen Beschäftigten die Schuld für etwaige Informationsdefizite oder Verzögerungen zuzuschieben. Dieses Verhalten erzeugt ein Klima der Verunsicherung, Belastung und demotivierenden Schuldumkehr.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang der Vorfall im Juli 2024, als die Geschäftsleitung auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal hinwies und daraufhin von Frau Meier mit einer disziplinarrechtlich nicht haltbaren Abmahnandrohung konfrontiert wurde – ein Vorgang, den die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich als unzulässig eingestuft hat.

Die in ihrer Stellungnahme gewählte Wortwahl gegenüber dem Gemeinschaftsvorsitzenden ist daher nicht als isolierter Ausrutscher zu bewerten, sondern als öffentlich sichtbare Fortsetzung eines länger bekannten Führungsverhaltens, das auf Abschottung, Vorwürfen und persönlicher Eskalation basiert – anstelle von Kommunikation, Kooperation und Verantwortungsübernahme.

Ein solcher Stil ist mit den Grundwerten einer demokratischen Verwaltung unvereinbar. Die Verwaltungsgemeinschaft steht für einen anderen Weg: sachlich, rechtlich fundiert, dialogorientiert. Wir fordern daher auch den Gemeinderat Oberneukirchen auf, sich von dieser Art der Kommunikation klar zu distanzieren und den Boden für eine konstruktive Zusammenarbeit wiederherzustellen.

Der Bericht den Herr Mayerhofer veröffentlicht hat, hängt dieser Stellungnahme an. 

Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Kronberger
Erster Bürgermeister
Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Polling