Schülerehrung und Sportlerehrung 2025

Schüler- und Sportlerehrung 2025 – Aufruf zur Meldung (Frist: 31.10.2025)
Die Gemeinde Polling wird auch 2025 wieder herausragende Leistungen junger Bürgerinnen und Bürger würdigen – sowohl in Schule und Ausbildung als auch im sportlichen Bereich.
Schülerehrung
Geehrt werden Schülerinnen, Studierende und Absolventinnen mit Wohnsitz in der Gemeinde Polling, die ihre Abschlussprüfungen mit einem Notendurchschnitt besser als 1,51 bestanden haben.
Berücksichtigt werden folgende Abschlüsse:
- Qualifizierender Mittelschulabschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Realschule, Wirtschaftsschule, gleichgestellte Abschlüsse)
- Abitur (auch FOS/BOS)
- Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen (IHK, HWK, Ärztekammer usw.)
- Meisterprüfung, Techniker, Betriebswirt
- Studium an Universität, Hochschule oder Fachhochschule
Eine Ehrung ist höchstens zweimal möglich (z. B. einmal schulisch und einmal beruflich).
Alle Geehrten erhalten eine Anerkennungsprämie von 100,00 € sowie eine Urkunde.
Bitte das Abschlusszeugnis (Kopie oder PDF) bis spätestens 31.10.2025 an die
poststelle@vg-polling.de
(Betreff: Schülerehrung 2025 – Meldung)
übermitteln oder im Rathaus abgeben.
Nachmeldungen für Abschlüsse, die nach dem Ehrungstermin erlangt wurden, sind bis 01.12.2025 möglich.
Sportlerehrung
Auch sportliche Spitzenleistungen sollen 2025 wieder gewürdigt werden!
Gemeldet werden können Sportlerinnen und Sportler, die
- ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Polling haben und
- im Zeitraum 2024/2025 besondere sportliche Erfolge erzielt haben (z. B. Kreis- oder Bezirksmeister, überregionale Platzierungen oder vergleichbare Leistungen).
Bitte reichen Sie die Erfolgsmeldungen bzw. Nachweise (z. B. Urkunden, Presseberichte, Vereinsbestätigungen) ebenfalls bis 31.10.2025 ein oder senden Sie diese per E-Mail an
poststelle@vg-polling.de
(Betreff: Sportlerehrung 2025 – Meldung).
Datenschutzhinweis:
Mit der Meldung erklären sich die Gemeldeten (bzw. Erziehungsberechtigten) einverstanden, dass die eingereichten Daten zur Vorbereitung und Durchführung der Ehrung verarbeitet und im Rahmen der Veranstaltung bzw. gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.