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Leistung Detail
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 30.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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