Sprungziele

Leistung Detail

Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Steuern und Gebühren
Rathaus Polling

  • +49 8633 8975-30
  • kasse@vg-polling.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen