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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
Leistung Detail
Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Polling
Rathaus Polling