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Einreichung Bauanträge - Allgemeine Informationen

Die Bearbeitung eines Bauantrages darf nach Eingang der kompletten Bauunterlagen 8 Wochen dauern. 

Sind diese Bauunterlagen nicht vollständig, gehen diese wieder an den Entwurfsverfasser oder Bauherren zurück. 

Ein Entwässerungsplan (bzw. Darstellung der Entwässerung) ist grundsätzlich auch Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Sollte es Zweifel bei der Entwässerung (-splanung) geben, kann das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden. 

Die Bauanträge müssen zwingend 14 Tage vor Beginn der Sitzung bei der Gemeinde eingereicht werden, damit diese bei der nächsten Sitzung berücksichtigt werden können. Bei einer späteren Einreichung ist die Berücksichtigung nicht möglich. 

 

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