Neuerlass der Unternehmenssatzung für die Gründung eines Kommunalunternehmens
Der Gemeinderat Polling hat am 18.01.2024 den Neuerlass der Unternehmenssatzung für die Gründung eines Kommunalunternehmens beschlossen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Polling, Monhamer Weg 1, Zimmer Nr. 15, 1. Stock, während der Öffnungszeiten zur Einsicht bereit.