Pressemitteilung
Aufgrund der anhaltend falschen Presseberichterstattung des OVB Mühldorfer Anzeigers sowie in den dazu gekoppelten sozialen Medien und der Feststellung der Staatsanwaltschaft haben wir uns entschlossen ab sofort jeden Pressebericht hier auf unserer Homepage richtig zu stellen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat mit Schreiben vom 10. November 2024 festgestellt:
„Die von den Anzeigenerstattern beanstandete Berichterstattung mag einseitig, tendenziös und im Ergebnis suggestiv sein. Die Wahrnehmung der beiden Anzeigenerstatter es handle sich hierbei um eine regelrechte „Kampagne“ zu Ihrem Nachteil ist keineswegs fernliegend.“
Richtig ist aber auch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit NOCH keinen weiteren strafrechtlichen Ermittlungsbedarf sieht.
Daher wird ab sofort zu jedem falschen, einseitigen oder tendenziösen Bericht des OVB sowie Innsalzach24 auf unserer Homepage eine entsprechende Gegendarstellung bzw. Richtigstellung mit entsprechend belegtem Material oder Rechtsquellen veröffentlicht werden.
Lorenz Kronberger
Gegendarstellungen
-
Zum Artikel vom 21.11.2024 im Mühldorfer Anzeiger
Gegendarstellung der Verwaltungsgemeinschaft Polling zum Artikel im Mühldorfer Anzeiger vom 21.11.2024 -Weil i ned mog? geht nicht“
Der Sportverein Polling hat bei der Gemeinde Polling einen Antrag auf Bürgschaft für den Bau einer Bewässerungsanlage gestellt.
Ich habe daraufhin den Vorsitzenden des Sportvereins hingewiesen, dass für die Behandlung im Gemeinderat aus haushaltsrechtlichen Gründen ausreichende Unterlagen (z.B. Konto- und Vermögensbestände des Vereins, Bankunterlagen zur Kreditgewährung hinsichtlich dauerhafter Leistungsfähigkeit) vorzulegen sind.
Bis zur Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2024 lagen der Gemeinde keine diesbezüglichen Unterlagen vor, so dass nach meiner Ansicht aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Behandlung im Gemeinderat nicht möglich war.
Am 16.10.2024 hat Gemeinderat Thomas Jobst zuerst per WhatsApp in der internen Gemeinderatschatgruppe einen Antrag zur Übernahme einer Bürgschaft zur Zwischenfinanzierung für den TSV 66 Polling gestellt.
Dieser Antrag ging in der Gemeinde am Tag der Gemeinderatssitzung, Donnerstag 17.10.2024, ein.
Der erste Bürgermeister legt die Tagesordnung für die Sitzungen fest und bereitet die Beratungsgegenstände vor. Zur Vorbereitung der Sitzung gehört, dass alle maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte der Beratungsgegenstände sowie mögliche Entscheidungsalternativen aufgeklärt werden. Deswegen regelt die Geschäftsordnung der Gemeinde auch näher, wann und wie diese Anträge einzureichen sind. Gemeinderat Thomas Jobst war bekannt, dass die Verwaltung mit dem Vorsitzenden des Sportvereins in Kontakt steht und noch Unterlagen ausständig waren.
In § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Polling ist geregelt, dass Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, schriftlich oder elektronisch zu stellen und
ausreichend zu begründen sind. Anträge sollen spätestens am 9. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden, damit eine Behandlung in der Sitzung erfolgen kann. Ist der Antrag rechtzeitig eingegangen und erfüllt er die zwingend einzuhaltenden formellen Voraussetzungen, setzt der 1. Bürgermeister diesen Antrag möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen.
Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten. Der Antrag von Gemeinderat Thomas Jobst führt zu einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2024 der Gemeinde Polling. Einen Deckungsvorschlag enthielt der Antrag von Gemeinderat Jobst nicht.
Die Frist für die Behandlung des Antrags von Gemeinderat Jobst in der Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2024 war somit abgelaufen.
§ 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung bietet die Möglichkeit, wie das Landratsamt Mühldorf a. Inn richtigerweise erläutert hat, einen Antrag trotz verspäteten Eingang in die Tagesordnung aufzunehmen.
Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn
1.die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt
oder
2.sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.
Nummer 1 verlangt eine „objektive Dringlichkeit“ des Antrags, d.h. es stellt sich eine Situation dar, die ein unmittelbares Handeln zur Abwehr einer andernfalls drohenden Gefahr erforderlich macht. Es muss sich daher eine Situation darstellen, die nicht unter Einhaltung der regulären Abläufe und Fristen entschieden werden kann. An die Dringlichkeit und die für die Gemeinde zu erwartenden Nachteile sind dabei strenge Maßstäbe zu setzen. Gemeinderat Jobst sind diese Regelung als langjähriges Gemeinderatsmitglied auch bekannt.
Tatsache ist, dass der Gemeinde nicht alle erforderlichen Unterlagen, die für die Gewährung einer Bürgschaft haushaltsrechtlich einzubringen sind, vorlagen. Die Verwaltung stand diesbezüglich in ständigen Kontakt mit dem Vorsitzenden des Sportvereins. Eine Bürgschaft beinhaltet weitreichende Verpflichtungen finanzieller Natur, weshalb der Abschluss -nicht nur, aber gerade für eine Gemeinde- rechtlich einwandfrei abgeklärt werden muss. Schließlich können solche Vorgänge auch von der Kommunalaufsicht im Landratsamt haushaltsrechtlich geprüft und gerügt werden, was im Fall der Gemeinde Polling keine Seltenheit darstellt. Soweit durch fehlende Unterlagen seitens des Antragsstellers eine Verzögerung der Behandlung eintritt, kann sich nach meiner Auffassung keine „objektive Dringlichkeit“ für den Antrag von Gemeinderat Jobst ergeben.
Ob dadurch eine -unzulässige- materielle Vorprüfung des Antrags durch meine Person erfolgt, müsste juristisch geklärt werden. In jedem Fall hätte eine Behandlung des Antrags von Gemeinderat Jobst nach meiner Auffassung auch unproblematisch in der nächsten Sitzung des Gemeinderats (bei Vorlage der Unterlagen) erfolgen können. Im Übrigen wäre der Antrag des Sportvereins dann auch durch den 1. Bürgermeister in die Tagesordnung aufgenommen worden.
Ich habe in der Sitzung den Gemeinderat insgesamt und insbesondere Gemeinderat Jobst auf den Mangel der Unterlagen hingewiesen. Meine Aussage beschränkte sich dabei nicht, wie vom OVB plakativ in seiner Ausgabe vom 21.11.2024 ausgeführt, auf den Ausspruch „weil i ned mog“. Dies entspricht nicht der Wahrheit.
Die Geschäftsleitung hat im Anschluss an die Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Vorsitzenden des Sportvereins und dem 2. Bürgermeister positive Gespräche geführt, bei der auch alle Unklarheiten ausgeräumt werden konnten. Es stellt sich so dar, dass der Sportverein seine Bewässerungsanlage ohne Bürgschaft der Gemeinde Polling finanzieren kann.
Dies hat der Vorsitzende des Sportvereins auch Gemeinderat Jobst und dem Leiter der Kommunalaufsicht, Herrn M. im Landratsamt mitgeteilt. Gemeinderat Jobst hat es aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht als nötig angesehen, bis heute seinen Antrag zurückzuziehen.
Des Weiteren wird im OVB-Artikel vom 21.11.2024 vom Landratsamt erläutert, dass eine Ablehnung der Tagesordnung nicht zum Sitzungsende geführt hätte.
Nur der Klarheit wegen weise ich darauf hin, dass dies kein Thema im Gemeinderat Polling war, sondern einen Vorgang im Verwaltungsgemeinschaftsrat Polling betraf. Eine bessere Recherche der OVB-Redakteure halte ich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Polling hier schon für angebracht.
Unabhängig davon handelt es sich bei der zitierten Auffassung des Landratsamtes um eine persönliche Meinung des entsprechenden Sachbearbeiters, die in eklatanten Widerspruch zu der rechtlichen Einschätzung von Juristen des Bayerischen Gemeindetages bzw. einer renommierten Kanzlei für Kommunalrecht stehen.
Es stellt sich ganz einfach die Frage- wenn etwas abgelehnt wurde (Tagesordnung), was sollte man dann der Reihe nach behandeln und beschließen?
Polling, 22.11.2024
Lorenz Kronberger
-
Stellungnahme - Teil 1 - zum Artikel „Disziplinarverfahren gegen Kronberger“ vom 23.11.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Polling hat zusammen mit den Mitgliedsgemeinden im Jahr 2023 den Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband beantragt. Dies war unterem anderem gewünscht, da die Mitgliedsgemeinde Oberneukirchen den Bau einer neuen Kläranlage plant und die Gemeinde Polling ein Kommunalunternehmen gründen möchte. Der kommunale Prüfungsverband bietet hier genau die fachliche Expertise an.
Schon zum damaligen Zeitpunkt stellte sich die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mühldorf a. Inn „quer“ und versuchte mit allen möglichen Aussagen – auch mit Hilfe der Regierung – diesen Beitritt zu verhindern oder zu verzögern. Von der Regierung von Oberbayern wurden Aussagen getroffen, die mehr als fraglich sind (auch hierzu liegen die entsprechenden schriftlichen Nachweise vor). So sei ein Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband nur möglich, wenn doppisch gebucht würde und wenn die Gemeinde mehr als 5000 Einwohner hätte. Der Prüfungsverband wies dies auf Nachfrage von uns zurück.
In den kommenden Jahren wurde durchaus deutlicher, warum ein Beitritt verhindert werden soll.
Ende 2022 musste ich einen Gemeinderat entlassen. Die Entlassung war konform, diese wurde auch offiziell von der Kommunalaufsicht so bestätigt. Doch was dann hinter den Kulissen passiert ist, klingt wie ein Kommunalkrimi und offenbart uns das Handeln der Kommunalaufsicht. So hat eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht einzelnen Gemeinderäten und der Familie des entlassenen Gemeinderatsrats aufgezeigt, wie man den gegen die Verwaltung und mich hier vorgehen könnte. Der Gemeinderat hat daraufhin eine Untersuchung des Falls durch eine Gruppe von Gemeinderäten angeordnet, diese konnte aber keine Unrechtmäßigkeiten finden. Ich habe deswegen gegen die Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihrem Dienstvorgesetzten, Landrat Max Heimerl, erhoben. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde von Herrn Heimerl zurückgewiesen.
2023 sind der Verwaltungsleitung in der Gemeinde Polling Unregelmäßigkeiten im Zahlungsbetrieb in der Kasse und im Einwohnermeldeamt aus vorhergehenden Jahren aufgefallen.
Eine ehemalige Mitarbeiterin in der Kasse hat viele Jahre monatlich dem gemeindlichen Kindergarten einen Barbetrag ausbezahlt. Belege wofür das Geld verwendet wurde, wurden nicht oder nur sporadisch eingefordert, geschweige eine Prüfung der Ausgaben vorgenommen. Die ehemalige Einwohnermeldeamtsleitung hat bei Fehlbeträgen in der Kasse des Einwohnermeldeamtes im Kassenbuch einen fiktiven Namen eingetragen lassen, anstatt eines Fehlbetrages. In den Büchern wurde mit TippEX gearbeitet. Es wurden keine Quittungen erstellt, beispielsweise beim Verkauf von Müllsäcken. Darüber hinaus wurden Steuern teilweise nicht eingetrieben bzw. angemahnt und Herstellungsbeiträge nicht abgerechnet. Alles Vorkommnisse unter dem ehemaligen Geschäftsleiter, der jetzt an einer Demonstration gegen den Bürgermeister und die neue Geschäftsleitung teilnimmt.
Bei der Konfrontation der Mitarbeiter mit diesen Missständen, kam es anschließend teilweise zur Kündigung durch diese selbst. Nach Aussagen „das haben wir noch nie gemacht“ oder „das mache ich ganz bestimmt nicht“ oder „das hat nicht einmal die Rechnungsprüfung moniert“, wurde diesen Mitarbeitern erklärt, dass es keinen Unterschied macht ob die Rechnungsprüfung etwas moniert oder nicht, sondern ein ordnungsgemäßes Arbeiten im Zahlungsbetrieb zum jeweiligen Arbeitsauftrag gehört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in den jeweiligen Vorgängen.
Die Entwässerungssatzung und die Wasserabgabesatzung waren nichtig. Keine Feststellung durch die Rechnungsprüfung, auch nicht durch die Kommunalaufsicht – viele Jahre blieb das unbemerkt.
Die Kommunalaufsicht sowie die überörtliche Rechnungsprüfung führten nach meiner Ansicht nach die Überprüfungen nur mangelhaft durch. Tatsächlich kam es weder von der Kommunalaufsicht noch von der überörtlichen Rechnungsprüfung zu einer Rüge zu den oben aufgeführten Punkten unter der ehemaligen Geschäftsleitung. Auch der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss traf hier seinerseits bei den jährlichen Prüfungen keine Feststellungen.
Ich und die Verwaltung haben alles versucht, um diese Missstände aufzuklären. Ich habe auch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss aufgefordert hier eine Sondersitzung und Prüfung zur Klärung der Missstände der letzten 10 Jahre durchzuführen. Dies sah der Vorsitzende nicht als seine Aufgabe. Der Emailverkehr hierzu liegt vor. Im Gegenzug haben die Verwaltungsgemeinschaftsräte Einsicht in die Arbeitsverträge der Geschäftsleitung, der Kämmerin und der Personalsachbearbeiterin verlangt (auch hier liegt ein ausgedehnter Schriftverkehr vor).
Sogar in seinem Abschlussbericht zur Rechnungsprüfung 2020-2022 versuchte der Rechnungsprüfer des Landratsamtes die Gemeinderäte davon zu überzeugen, dass der Beitritt zum Prüfungsverband falsch ist. Er gab an, es wären falsche Zahlen zu den Kosten genannt worden. Der Rechnungsprüfer wollte daraufhin einen neuen Beschluss der Gemeinderäte erwirken, ob der Beitritt wirklich gewünscht ist. Hierzu hat er eine absurde Beispielrechnung vorgelegt, um wieviel Kosten mehr entstehen, wenn der kommunale Prüfungsverband prüft – weder objektiv noch nachvollziehbar. Eine Stellungnahme des Kommunalen Prüfungsverbandes wurde nicht beigelegt.
Der einzige Fehler in dem von der Verwaltung vorgelegten Kostenansatz bestand darin, dass die Gebührensatzung des kommunalen Prüfungsverband des Vorjahres herangezogen wurde. Eine Abweichung von 0,02 Euro/pro Einwohner, in der Summe also ca. 70,00 Euro pro Jahr. Dadurch eine Begründung aufzubauen, dass das Landratsamt Mühldorf a. Inn Rechnungsprüfungsstelle sein sollte ist absurd. Noch dazu, dass das Landratsamt Mühldorf selbst als Beteiligte des Verfahrens hier Empfehlungen abgibt und Feststellungen trifft.
Im Vordergrund steht die Mitgliedschaft beim Prüfungsverband, da sich für die Gemeinde Polling in den nächsten Jahren durch die Geothermie etc. kommunal-, steuer- und abgabenrechtliche schwierige Fragen stellen werden. Der Prüfungsverband hat dabei einen tiefen kommunalspezifischen Einblick und bietet seine Leistungen bevorzugt seinen Mitgliedern an.
Im Juli 2024 wurde dann von der Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht ein Schreiben zur Anhörung unseres Haushaltes 2024 wegen Verstößen gegen Haushaltsgrundsätzen an uns geschickt. Die Anhörungspunkte bezogen sich auf „PRESSEBERICHTE“. Die Gemeinde Polling hatte der Kommunalaufsicht einen genehmigungsfreien Haushalt vorgelegt. Das bedeutet, keine Kredite oder sonstige genehmigungspflichtige Bestandteile. Diesen Haushalt hat die Kämmerin zusammen mit Herrn Niessl (Dozent für kommunale Finanzwirtschaft an der Bayerischen Verwaltungsschule) ausgearbeitet. Die Anhörungspunkte machten selbst diesen fassungslos.
Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass bei einer Übernahme durch den kommunalen Prüfungsverband noch viele weitere Defizite ans Tageslicht kommen würden.
Jetzt versucht die Kommunalaufsicht gerade das angespannte Verhältnis zu einzelnen Gemeinderäten zu nutzen und akquiriert diese, den Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband zurück zu ziehen (insbesondere mit Hilfe des designierten Bürgermeisterkandidaten).
Von einzelnen Gemeinderäten wurden Anträge gestellt, mit derselben Argumentation wie im Prüfungsbericht - bei den Beschlüssen seien die Räte zum Beitritt angeblich falsch informiert worden. Als ich eine Rückmeldung verlangte, was denn die Falschinformationen gewesen seien, gab es nie eine Rückantwort.
Stattdessen wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich angestrengt - vom Landratsamt Mühldorf a. Inn, Kommunalaufsicht (zuerst eingeleitet von Herrn M. – Leiter der Kommunalaufsicht, der das eigentlich gar nicht darf – sondern nur der Landrat) -weil ich unter anderem eben diesen Antrag zum Rückzug zur Mitgliedschaft beim kommunalen Prüfungsverband, eingegangen am 08.10.2024 in der Gemeinde Polling, nicht auf die nächste Sitzung am 17.10.2024 gesetzt hatte.
Grundsätzlich hat der Bürgermeister 3 Monate Zeit, solche Anträge auf die Sitzung zu setzen.
Warum diese Eile geboten sein sollte, kann nur einen Grund haben – der Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.
Da stellt sich doch die Frage, warum das so ist.
Gegen den Rechnungsprüfer des Landratsamtes liegt seit einem Jahr eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern vor. Wir erhielten bis dato keine Antwort. Vielleicht ist diese ja noch damit beschäftigt, die Rückstände und Versäumnisse der Kommunalaufsicht und der Rechnungsprüfung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn im Fall Reichertsheim zu klären.
Außerdem ist auch eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen das Verhalten der Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht im Rahmen einer „unangekündigten Kassenprüfung“ anhängig. Leider war es für Landratsamt Mühldorf a. Inn bis heute nicht möglich alle Akten vorzulegen.
Fortsetzung folgt……………
Lorenz Kronberger
-
Stellungnahme - Teil 2 - zum Artikel "Disziplinarverfahren gegen Kronberger" vom 23.11.2024
Am 28.07.2023 hat das Landratsamt Mühldorf im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Polling eine unangekündigte Kassenprüfung durchgeführt. Vom Landratsamt erschienen hierzu der Leiter der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle -Herr S.- und der Leiter der Kommunalaufsicht -Herr M.-.
Diese unangekündigte Kassenprüfung wurde vor Ort von den Prüfern „ausgeweitet“. Weder ich, noch die Geschäftsleitung, wurden über diese erweiterte Prüfung bzw. Untersuchung im Vorfeld in Kenntnis gesetzt. Diese hätte nach den kommunalrechtlichen Regelungen auch angekündigt werden müssen. Dies war nicht der Fall.
Im Zuge dieser erweiterten Untersuchung wurden von beiden Prüfern Mitarbeiter der VG Polling nach Kündigungsgründen befragt. Dies erfolgte mitunter so, dass die Gespräche mit den Mitarbeitern in separaten Räumen erfolgten. Mir liegen hierzu schriftliche Aussagen der befragten Mitarbeiter vor.
Im Anschluss sprachen Herr S. und Herr M. bei der Geschäftsleitung vor und verlangten unter dem Vorwand einer durchzuführenden Rechnungsprüfung (die eigentlich angekündigt sein muss) Akteneinsicht in die Personalakte der Geschäftsleitung, der Auszubildenden der Verwaltungsgemeinschaft und eines Bauhofmitarbeiters. Ein Grund wurde auch hier nicht genannt.
Erst auf genaue Nachfrage der Geschäftsleitung nach dem Prüfauftrag und was beide eigentlich mit diesen Akten wollten und dass sie hierzu kein Recht hätten, gaben die beiden Prüfer die Akten nach erfolgter Durchsicht zurück und verließen die Verwaltungsgemeinschaft ohne weitere Erklärungen bzw. Ausführungen.
Auf mehrfache Nachfrage von mir und einem persönlichen Gespräch mit dem Juristen -Herrn B- und dem Leiter der Kommunalaufsicht -Herrn M.- teilten beide mir mit, dass sich der Prüfauftrag auf die Personalaktenführung bezog. Ich zeigte mich hierüber sehr verwundert und kritisierte nochmals die Vorgehensweise des Landratsamtes am 28.07.2023. In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass es bei der Prüfung keine Auffälligkeiten gegeben hat. Seitens der Verwaltung wurde die Bitte geäußert, dass das Landratsamt das Prüfungsergebnis schriftlich mitteilt.
Die Bestätigung des Landratsamtes ging am 26.09.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft ein. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich der Personalführung keine Beanstandungen vorliegen. Vom ursprünglichen Prüfauftrag (Personalaktenführung) keine Rede bzw. keine Aussage.
Wiederum habe ich im Landratsamt Mühldorf a. Inn nachgefragt, was nun wirklich überprüft worden sei.
Nunmehr teilte mir der Leiter der Kommunalaufsicht -Herr M.- mit, dass das Landratsamt einem (wohl externen) Hinweis nachgegangen ist, der sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten in der Personalführung bezog. Diesen Hinweis wäre das Landratsamt im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes nachgegangen. Es erfolgen aber keine Beanstandungen des Landratsamtes zur Personalführung.
Im Artikel des OVB vom 28.11.2023 äußert sich der Pressesprecher des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, Herr Haserer, zur Personalüberprüfung wie folgt:
„..dass die Grenze zur Schwelle zum rechtwidrigen Handeln nicht überschritten wurde“.
Auf weitere Nachfrage von mir zum Inhalt des Hinweises und von welcher Person dieser Hinweis vorliegt, teilte mir Herr M. mit, dass es sich um einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz handelt und keine Auskunft hierzu zum Schutz des Hinweisenden erteilt wird.
Der genaue Grund der „erweiterten Prüfung“ durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist mir bis heute daher nicht bekannt. Diese Bekanntgabe steht mir als 1. Bürgermeister und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Polling zu.
Ich habe daraufhin die Kanzlei Döring Spiess gebeten, die Rechtmäßigkeit dieses grotesken Vorgehens der Staatl. Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zu überprüfen.
Jeder Versuch unserer anwaltlichen Vertretung, auf dem Dienstweg Akteneinsicht hierzu zu erhalten, scheiterte bis heute. Ich habe daraufhin hierzu Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Der Verfahrensakte ist zu entnehmen, dass der Aktenvermerk des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zum Hinweis fast vollständig geschwärzt ist.
Der Akte entnehme ich weiter, dass sich der Leiter der Kommunalaufsicht Herr M., der Jurist Herr B. sowie ein Vertreter der Regierung von Oberbayern zur Weigerung der Angaben zum Hinweis weiterhin auf das Hinweisgeberschutzgesetz, aber auch (!) auf einen angeblich ergangenen Sperrvermerk des Innenministeriums beziehen, der zur Schwärzung des Hinweises berechtigen würde.
Sperrvermerke werden im Regelfall dann erteilt, wenn vom Hinweis eine unmittelbare Gefahr z. B. für Bund und Land ausgehen könnte und damit eine sehr hohe Geheimhaltung besteht.
Ich habe hierzu beim Innenministerium, adressiert an Herrn Staatsminister Joachim Hermann, schriftliche Anfrage hierzu gestellt.
Mir liegen zwei Schreiben von Herrn Staatsminister Hermann persönlich vor, dass
- vom Innenministerium zu keiner Zeit ein Sperrvermerk zur Angelegenheit erteilt wurde
- das Landratsamt Mühldorf a. Inn keine externe Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist
Ich bin gespannt, auf die Einschätzung und Wertung des Verwaltungsgerichts München hierzu und sehe dies als weiteren Versuch des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, mich und die Geschäftsleitung in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.
Einzelne Gemeinderäte äußern öffentlich, dass das Verhältnis zur Staatl. Rechnungsprüfung und zur Kommunalaufsicht des Landratsames von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Polling sollen sich zur Vorgehensweise des Landratsamtes Mühldorf a. Inn und zur Aussage einzelner Gemeinderäte ihr eigenes Bild machen.
In einem Pressestatement vom 09.07.2024, gibt das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Herr Haserer bekannt, dass Strafantrag gegen die Geschäftsleitung wegen Beleidigung (mit Foto und vollem Namen) gestellt wurde, die sich in der Gemeinderatssitzung Oberneukirchen zum Vorgehen der beiden Prüfer bei der unangekündigten Kassenprüfung geäußert hatte.
Der Strafantrag gegen die Geschäftsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt.
Die Bevölkerung sollte davon Kenntnis nehmen, dass zur vorliegenden Klage und zum Strafantrag im Mai 2024 ein 6-Augen-Gespräch mit Herrn Landrat Max Heimerl, mir und der Geschäftsleitung stattfand. Im Verlauf dieses Gespräches hat der Herr Landrat Heimerl mir einen „Deal“ dahingehend angeboten, dass das Landratsamt seinen gegen die Geschäftsleitung gestellten Strafantrag wegen Beleidung zurückzieht, wenn die Verwaltungsgemeinschaft Polling im Gegenzug seine Klage beim Verwaltungsgericht zurücknimmt. Dies habe ich abgelehnt.
Herr Landrat Max Heimerl hat die Vorgehensweise des Landratsamtes Mühldorf a. Inn nach meiner Ansicht zu verantworten.
Für einen Einsatz als Mediator zur Befriedung des Konflikts zwischen mir und einzelnen Gemeinderäten halte ich ihn aufgrund der vorliegenden Tatsachen für gänzlich ungeeignet.
Fortsetzung folgt………
Lorenz Kronberger
-
Stellungnahme - Teil 3 - zum Artikel "Disziplinarverfahren gegen Kronberger" vom 23.11.2024
Vorgehensweise von Gemeinderäten „Personalpolitik im Lichte der Anonymität“
Am 07.07.2023 meldete sich nach Sachverhaltsdarstellung der Kommunalaufsicht Herr M., Landratsamtes Mühldorf a. Inn, eine hinweisgebende Person die Missstände in der Verwaltungsgemeinschaft und in den Mitgliedsgemeinden bezüglich der Personalführung anzeigte. Laut Aussagen von der Kommunalaufsicht, Herr M., liegen weitere Hinweise von anderen Personen diesbezüglich vor. Bis heute hält sich das Landratsamt bedeckt darüber, um welche Hinweise es sich handelt und wer die hinweisgebenden Personen sind.
Wie bereits in Stellungnahme 2 erläutert, betrifft dies auch das gerichtliche Verfahren.
Alles in der Anonymität.
Ich erinnere, die Prüfung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn verlief ohne Feststellungen. Das Schreiben liegt uns vor.
Am 12.10.2023 schreibt Gemeinderat Stefan Mooshuber einen offenen Brief an die Belegschaft.
Inhalt:
Kritik an der Personalführung und dass es angeblich Konflikte gegeben hätte, die das normale Maß an arbeitsbedingten Reibereien überschreiten.
Gemeinderat Mooshuber wird diesbezüglich zum persönlichen Gespräch von mir eingeladen. Er erscheint mit der Gemeinderätin Koch. Ich bitte um Herausgabe der Namen derer, die von den angeblichen Reibereien betroffen seien. Herr Mooshuber verweigert die Herausgabe der Namen.
Einige Gemeinderäte fordern ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern. Dieses Gespräch findet statt, trotzdem bezweifeln einige Gemeinderäte immer noch, das alles in Ordnung ist.
Die Mitarbeiter schreiben einen offenen Brief, mit der Unterschrift bestätigen sie, das alles in Ordnung ist. Anschließend wieder große Presseberichte – alles sei Lüge, das Personal sei unzufrieden.
Alles in der Anonymität.
Und es geht munter weiter. In Zeitungsberichten äußern sich die Gemeinderatsmitglieder Mooshuber, Jobst und Koch zur Personalsituation bewusst falsch und sind bemüht die Kritik bezüglich der Personalführung aufrecht zu erhalten. Ich versuche gegen dieses Vorgehen mithilfe Unterlassungserklärungen vorzugehen. Ich konfrontiere den Verwaltungsgemeinschaftsrat damit, dieser sieht keinen Anlass die Situation zu beruhigen. Er stellt zwar fest, dass diese Aussagen der drei Gemeinderäte nicht richtig sind, entsprechende rechtliche Schritte möchte er aber nicht einleiten.
Anstatt deeskalierend einzugreifen kam es zur Situation am 18.01.2024, bei der zwei Mitarbeiterinnen nach der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von aufgebrachten Bürgern bedrängt wurden (die Mitarbeiterinnen haben Anzeige erstattet und jetzt das Beschäftigungsverhältnis gekündigt).
Immer noch sieht der Verwaltungsgemeinschaftsrat keinen Handlungsbedarf. Er will keine öffentliche Stellungnahme geben, dass solch ein Vorgehen gegen Mitarbeiter nicht toleriert wird. Stattdessen sieht sich Verwaltungsgemeinschaftsrat Oberstarr berufen, vor der Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsrates, die vermeintlichen Täter vor das Rathaus einzuladen und sich Ihre Version des Abends vom 18.01.2024 anzuhören.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Leiter der Kommunalaufsicht Herr M., sieht hierin kein Problem, da es sich nicht um eine Versammlung handelt und der Verwaltungsgemeinschaftsrat sich schließlich seine Meinung bilden müsste.
Ich darf daran erinnern, dass Herr Mooshuber in der Sitzung des Gemeinderat vom 15.07.2024 die Vorkommnisse des 18.01.2024 als „Hirngespinst des Bürgermeisters und der Geschäftsleitung“ bezeichnet hat.
Wie sich hier Mitarbeiter bei so wenig Unterstützung fühlen dürften, möchte ich gar nicht weiter ausführen.
Gemeinderat Mooshuber lässt keine Gelegenheit aus, die „Neuen“ Mitarbeiter im Haus zu diskreditieren. Im Gemeinderatschat bezeichnet er diese als „Günstlinge“ und wirft der Geschäftsleitung in einer öffentlichen Sitzung „Arbeitsverweigerung“ (im Übrigen nicht nur einmal) vor. In der Presse fordert er sogar eine „neue“ Geschäftsführung. Gemeinderat Jobst legt Dienstaufsichtsbeschwerden gegen zwei Mitarbeiter vor. Er wirft der Geschäftsleitung mangelnde grammatikalische und rechtschreibtechnische Fähigkeiten vor. Er behauptet willkürlich Datenschutzverstöße von Mitarbeitern. Er bezeichnet es als Gejammer, wenn Mitarbeiter Überlastungsanzeigen stellen.
Gemeinderat Jobst schleicht in der Dämmerung um meinen Hof, nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen werde. In der Gemeinderatssitzung äußert er daraufhin, dass ich angeblich nicht krank bin. Er fordert ein weitertes Disziplinarverfahren gegen mich.
Im Dorfchat schreibt Gemeinderat Stefan Mooshuber „..krank aber betonieren geht“!
In der Sitzung vom 29.07.2024 liest Verwaltungsgemeinschaftsrat Reinhard Oberstarr einen Brief der ehemaligen und aktiven Mitarbeiter vor – wieder völlig unhaltbare Angriffe gegen die Personalführung – wieder ohne Namensnennung -. Der Verwaltungsgemeinschaftsrat möchte ein Gespräch mit den aktiven Mitarbeitern.
Die aktiven Mitarbeiter teilen mir dann mit, dass sie diesen Brief nicht kennen und zu keinem Gespräch mit dem Verwaltungsgemeinschaftsrat bereit sind.
Jeder Versuch von mir die Namen von Verwaltungsgemeinschaftsrat Oberstarr zu erfahren scheitert. Wieder der Versuch reine öffentliche Diskreditierung ohne Namensnennung.
Alles in der Anonymität.
Die Geschäftsleitung wendet sich in einer Email an den Verwaltungsgemeinschaftsrat, indem sie die gesamten Vorkommnisse aufzeigt und kritisiert, dass keine Unterstützung durch den Verwaltungsgemeinschaftsrat erfolgt.
Aufgrund dieser Email beschließt der Verwaltungsgemeinschaftsrat die Geschäftsleitung abzumahnen.
In einer WhatsApp Nachricht vom 18.10.2024 versucht dann Gemeinderat Stefan Mooshuber erneut Stimmung zu verbreiten gegen die Personalführung und gibt an, sich für das Personal (wieder ohne Namensnennung) einzusetzen. Die aktiven Mitarbeiter des Rathauses sind sich aber auch diesmal einig und die Geschäftsleitung verfasst auf Wunsch der Mitarbeiter, die am vorgenannten Datum im Rathaus anwesend sind, eine Mitteilung an den Gemeinderat, in der ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird, dass die aktiven Mitarbeiter nicht wünschen, dass Herr Mooshuber für die Belegschaft des Rathauses spricht.
Am 29.11.2024 tritt Gemeinderat Mooshuber im Dorfchat wieder für die Mitarbeiter ein, die so viele Schikanen erlitten hätten.
Alles in der Anonymität.
Bis heute wird die Personalpolitik im Rathaus von einzelnen Gemeinderäten ohne Nennung von Namen kritisiert. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn äußert sich bis heute dazu nicht, bemängelt und kritisiert aber mich in zahlreichen anderen Punkten als ersten Bürgermeister im Umgang mit Gemeinderäten.
Auf Basis von falschen und unwahren Behauptungen schaltet Herr Landrat Max Heimerl die Landesanwaltschaft gegen mich ein. Das Landratsamt Mühldorf verzögert unnötig ein Klageverfahren gegen die Verwaltungsgemeinschaft Polling, weil es nicht bereit ist, die vom Verwaltungsgericht angeforderten Akten vollständig vorzulegen.
Diese zielgerichtete und gegen meine Person geführte Kampagne werde ich mir nicht gefallen lassen.
Aufgrund der vorliegenden Tatsachen (Stellungnahmen Teil 1 – 3), fordere ich Herrn Landrat Max Heimerl öffentlich erneut auf, von seinem Amt zurück zu treten.
Nicht in der Anonymität……
Lorenz Kronberger
-
Gegendarstellung zum Artikel „Pollings krankes Rathaus: Jetzt fischen die Gemeinderäte im Trüben“ vom 02.12.2024
Am 02.12.2024 ist der oben genannte Artikel im Onlineportal Innsalzach24 erschienen. Wie ich bereits am 21.11.2024 angekündigt habe, werde ich mich jetzt in jedem Fall von tendenziöser oder falscher Berichterstattung des OVB Mühldorfer Anzeiger oder der gekoppelten Medien äußern.
Wirklich erstaunlich finde ich, dass das OVB Mühldorfer Anzeiger eine Rechtsanwaltskanzlei gegen die Verwaltungsgemeinschaft Polling einschaltet, um mit dieser Kanzlei zu versuchen, die Pressemitteilung des 21.11.2024 von der Homepage der Gemeinde zu entfernen. Als eine der Begründungen gibt die Rechtsanwaltskanzlei an, dass sich das OVB Mühldorfer Anzeiger in seiner Unternehmenspersönlichkeit verletzt sieht. Außerdem ist das OVB Mühldorf Anzeiger der Ansicht, die Berichte seien nicht tendenziös.
Wirklich ein Hohn – seit mehr als einem Jahr macht das OVB Mühldorfer Anzeiger und die gekoppelten Onlinemedien nichts anderes als die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern öffentlich zu verletzen oder tendenziös zu schreiben, wie auch im Artikel vom 02.12.2024.
Es ist richtig, dass Mitarbeiter erkrankt sind. Die Erkrankungen sind schwerwiegend und es ist mit einem längerfristigen Ausfall zu rechnen.
Es ist richtig, dass Mitarbeiter gekündigt haben. Dazu darf ich Sie alle an meine Stellungnahme vom 02.12.2024 – Personalpolitik im Lichte der Anonymität - erinnern. Wenn Mitarbeiter angegriffen werden und keine Unterstützung erhalten, sondern im Gegenteil noch von Gemeinderäten mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Anfeindungen überzogen werden, braucht sich niemand zu wundern, wenn diese Mitarbeiter das Weite suchen.
Es ist richtig, dass auch Altgediente gekündigt haben. Gerade Herrn Mooshuber dürften die Gründe bekannt sein. Wenn sich Altgediente, die aus dem Dorf stammen von den eigenen Bürgern anhören müssen „wieso arbeitest du da noch“ oder „warum kündigst du nicht endlich“ wird die Belastung den Spagat zwischen Privatleben, Dorfgemeinschaft und Arbeit zu schaffen, quasi unmöglich. Und das wurde UNS von allen als Kündigungsgrund genannt. Wie oft haben die Mitarbeiter appelliert, sie wollen aus diesem politischen Kontroversen herausgelassen werden. Zuletzt in einer Email an Herrn Mooshuber und den Gemeinderat im Oktober.
Aber das ist einigen Gemeinderäten und vor allem Stefan Mooshuber gleichgültig. Hauptsache der Zweck heiligt die Mittel. Mit tatkräftiger Unterstützung des OVB Mühldorfer Anzeiger.
Wie sonst sollte es möglich sein, dass hier zum wiederholten Mal anonym Personalpolitik gemacht wird, ohne dass man sich mit den tatsächlichen Fakten auseinandergesetzt hat.
Oder sind Herrn Mooshuber andere Kündigungsgründe bekannt - die er wieder einmal nicht nennen kann – um Mitarbeiter zu schützen?
Oder sabotiert die Verwaltung erneut den Gemeinderat, wie im Bericht von Innsalzach 24 vom 01.12.2024 tituliert?
Polling, 02.12.2024
Lorenz Kronberger
-
Stellungnahme zum Artikel vom 05.12.2024 im OVB Mühldorfer Anzeiger "Landrat weist Vorwürfe zurück"
Herr Landrat Max Heimerl erhebt persönliche Vorwürfe zu meiner Amtsausführung, leitet diese an die Landesanwaltschaft Bayern weiter, möchte sich selbst aber zu den Vorgängen nicht äußern, sondern kommuniziert hier über seinen Pressesprecher. Zu den Äußerungen des Pressesprechers des Landratsamtes Mühldorf a. Inn am 05.12.2024 im Mühldorfer Anzeiger folgende Richtigstellungen:
Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband
Die Beschlüsse zum Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband wurden vom Gemeinderat Oberneukirchen einstimmig, vom Gemeinderat Polling und vom Verwaltungsgemeinschaftrat Polling mehrheitlich gefasst. Seit über einem Jahr liegt der Vorgang beim Innenministerium zur Entscheidung. Das Innenministerium hört die „betroffenen“ Behörden an, um diese Entscheidung treffen zu können, auch das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Sollte hier eine negative Beurteilung erfolgt sein, könnte dies durchaus ein Hindernis zum Beitritt darstellen. Da Herr Landrat Max Heimerl sicher transparent sein möchte, dürfte es auch unproblematisch für ihn sein, die Einschätzung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zum Beitritt zum Kommunalen Prüfungsverband öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Der Pressesprecher des Landratsamtes Mühldorf a. Inn betont in seiner Stellungnahme, dass ich als erster Bürgermeister für das rechtmäßige Handeln in der Gemeinde verantwortlich bin. Das ist richtig, deswegen habe ich alle Unregelmäßigkeiten sofort nach Bekanntwerden angezeigt.
Die gesamten Vorkommnisse zu diesen Unregelmäßigkeiten, die jetzt strafrechtlich geprüft werden, sind während der Amtszeit des ehemaligen Geschäftsleiters, auch an mir vorbei, entstanden.
Wie bereits von mir ausgeführt, haben weder die überörtliche Rechnungsprüfung noch die örtliche Rechnungsprüfung diese Unregelmäßigkeiten jemals festgestellt und angemahnt.
Einleitung des Disziplinarverfahrens
Es ist richtig, dass das Disziplinarverfahren nun in der Zuständigkeit der Landesanwaltschaft Bayern liegt. Die Wahrheit ist, dass das Landratsamt Mühldorf a. Inn, diese völlig ungerechtfertigten Vorwürfe erhoben und diese Vorwürfe nun an die Landesanwaltschaft Bayern weitergeleitet hat. Die Befugnisse als Rechtsaufsichtsbehörde hat sie damit an die Landesanwaltschaft Bayern übergeben. In drei Seiten des Übertragungsschreibens erläutert der Leiter der Kommunalaufsicht, Herr M., mehrere angebliche Fehlverhalten in der Amtsausübung meinerseits. Ursprung des jetzigen Disziplinarverfahrens gegen meine Person sind daher die (unwahren) Vorwürfe der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, vertreten durch Herrn Max Heimerl.
Zu keiner Zeit hat Herr Max Heimerl bezüglich dieser Vorwürfe das Gespräch mit mir gesucht. Meine Ansicht der Dinge waren ihm daher unwichtig. Ein vollkommen unwürdiger Vorgang eines Landrats gegenüber einem ersten Bürgermeister einer Gemeinde des Landkreises und wohl einmalig in der Historie des Landkreises Mühldorf a. Inn. Und jetzt will Herr Landrat Max Heimerl sich dazu nicht mehr äußern, weil es ein laufendes Verfahren ist.
Deal zur Aufhebung der gegenseitigen Klagen bzw. Strafverfahren
Dieser Deal wurde mir vom Landrat angeboten. Die Geschäftsleitung kann dies bezeugen.
Mediationsgespräche
Herr Landrat Max Heimerl hat im Mai 2024 angeboten, sich als Mediator im Streit zwischen den Gemeinderäten und mir zur Verfügung zu stellen. Sein damaliger Vorschlag für das Mediationsverfahren lautete aber wie folgt:
Zuerst wollte er das Gespräch alleine mit den CSU-Gemeinderäten suchen, danach hätten die anderen Gemeinderäte und zum Schluss ich als 1. Bürgermeister dazu kommen können.
Für mich stellt sich hier die Frage, wie Herr Landrat Max Heimerl auf die Idee kommen kann, sich als Mediator anzusehen, wo er doch in das gesamte Geschehen mehr als involviert ist. Ich darf erinnern, er hat die Geschäftsleitung der Verwaltungsgemeinschaft angezeigt. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist Beklagte im Rechtsstreit gegen die Verwaltungsgemeinschaft Polling bezüglich der unangekündigten Kassenprüfung vom 28.07.2023. Es steht daher außer Frage, dass ich unter diesen Umständen, das Angebot des Landrats abgelehnt habe.
Im August 2024, also etwa zum gleichen Zeitpunkt als das Landratsamt Mühldorf a. Inn die Disziplinarbefugnisse an die Landesanwaltschaft übertragen hat, haben die Gemeinderäte der Gemeinden Oberneukirchen und Polling in einem Brief eine Neuausrichtung der Gemeindeverwaltung und meines Handelns gefordert.
Alle Gesprächsangebote meinerseits an die Gemeinderäte der Gemeinde Oberneukirchen einschließlich der ersten Bürgermeisterin wurden von diesen abgelehnt, unabhängig der Tatsache, dass der Gemeinderat Oberneukirchen nicht für die Gemeinde Polling zuständig ist.
Ich hatte zudem einen Fragebogen entworfen, indem die Gemeinderäte beider Gemeinden sich dazu äußern konnten, wie sie sich eine Neuausrichtung vorstellen würden.
Ich habe keinen einzigen dieser Fragebögen als Rücklauf erhalten. Auf meine Nachfrage nach der Beantwortung der Fragebögen hat Gemeinderat Thomas Jobst in der Sitzung des Gemeinderates Polling vom 17.10.2024 wörtlich geantwortet „wir sind doch nicht wahnsinnig und liefern uns selbst ans Messer“.
Ende August 2024 hat der Gemeinderat Stefan Mooshuber erneut eine Mediation mit Landrat Max Heimerl vorgeschlagen.
Mit Schreiben vom 25.09.2024 forderten Gemeinderäte der beiden Gemeinden, allen voran Anna Meier, Bürgermeisterin von Oberneukirchen, meinen Rücktritt zum Wohl der Mitarbeiter und wegen des Umgangs mit den kommunalpolitischen Partnern und Ihnen selbst. Sie erklärten mit Unterschrift, die Veröffentlichung dieser Forderung von meiner Entscheidung abhängig zu machen.
Für mich ein klarer Erpressungsversuch.
Die Gemeinderäte warfen mir zudem vor, die von Gemeinderat Stefan Mooshuber initiierte Mediation mit Landrat Max Heimerl abgelehnt zu haben. Die entspricht nicht der Wahrheit. Tatsächlich ist es so, dass ich zu diesem Gespräch alleine erscheinen sollte (Ort und Zeitpunkt wären mir kurzfristig vorher mitgeteilt worden).
Das hätte für mich bedeutet, mir wären 22 Gemeinderäte, die Bürgermeisterin Anna Meier und der Landrat gegenübergestanden. Das habe ich nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, dass mich ein Zeuge meines Vertrauens begleitet. Gemeinderäte und Bürgermeisterin Anna Meier sahen diese Bedingung meinerseits als nicht akzeptabel an. Gemeinderat Stefan Mooshuber, Organisator dieses „Treffens“, hat die Zusammenkunft dann innerhalb von 20 Minuten abgesagt (der entsprechende WhatsApp-Verlauf liegt vor).
Die Aussage des Landrats Max Heimerl, das Landratsamt Mühldorf a. Inn handle nach Recht und Gesetz und hätte sich immer sachlich, neutral und korrekt verhalten, kann ich in Bezug auf Polling nicht feststellen. Wer behauptet, dass das Hinweisgeberschutzgesetz gilt und ein Sperrvermerk durch das Innenministerium vorliegt, obwohl dieses schriftlich genau das Gegenteil bestätigt, lügt.
Die gute Zusammenarbeit des Landratsamtes Mühldorf a. Inn bezieht sich wohl nur gegen die gegen mich lancierte Rücktrittsforderung der Gemeinderäte und Frau Bürgermeisterin Anna Meier.
Lorenz Kronberger