Pressemitteilung
Aufgrund der anhaltend falschen Presseberichterstattung des OVB Mühldorfer Anzeigers sowie in den dazu gekoppelten sozialen Medien und der Feststellung der Staatsanwaltschaft haben wir uns entschlossen ab sofort jeden Pressebericht hier auf unserer Homepage richtig zu stellen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat mit Schreiben vom 10. November 2024 festgestellt:
„Die von den Anzeigenerstattern beanstandete Berichterstattung mag einseitig, tendenziös und im Ergebnis suggestiv sein. Die Wahrnehmung der beiden Anzeigenerstatter es handle sich hierbei um eine regelrechte „Kampagne“ zu Ihrem Nachteil ist keineswegs fernliegend.“
Richtig ist aber auch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit NOCH keinen weiteren strafrechtlichen Ermittlungsbedarf sieht.
Daher wird ab sofort zu jedem falschen, einseitigen oder tendenziösen Bericht des OVB sowie Innsalzach24 auf unserer Homepage eine entsprechende Gegendarstellung bzw. Richtigstellung mit entsprechend belegtem Material oder Rechtsquellen veröffentlicht werden.
Lorenz Kronberger